Wie werden Arbeitsunfälle richtig dokumentiert?

Wie werden Arbeitsunfälle richtig dokumentiert?

Durch einen gut organisierten Arbeitsschutz, Gefährdungsbeurteilungen und regelmäßige Sicherheitsunterweisungen lassen sich die Unfallrisiken in Unternehmen deutlich minimieren.

Arbeitsunfälle können aber nicht ganz vermieden werden und beeinträchtigen im Ernstfall den Unternehmenserfolg und die Gesundheit der Mitarbeiter:innen. 

Die richtigen Verhaltensweisen können den Schaden durch Arbeitsunfälle eindämmen, die Sicherheit für die betroffenen Personen erhöhen und langfristig zu einer Verbesserung der Arbeitssicherheit im Unternehmen führen.

Dazu ist die richtige Dokumentation und Analyse des Unfalls, und der Erste-Hilfe-Leistungen unerlässlich.

In diesem Artikel erklären wir, wann ein Unfall ein Arbeitsunfall ist, wie Sie im Ernstfall richtig handeln und wie Arbeitsunfälle korrekt dokumentiert werden.

Was sind Arbeitsunfälle? 

Was einen Unfall zu einem Arbeitsunfall macht, wird rechtlich im Sozialgesetzbuch VII geregelt. Damit die gesetzliche Unfallversicherung einen Unfall als Arbeitsunfall anerkennt, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

  • Die betroffene Person führt eine versicherte Tätigkeit aus, die dem betrieblichen Zweck dient.
  • Der Arbeits- und Heimweg nach der Arbeit sind ebenfalls versichert. Umwege durch Fahrgemeinschaften, Abholen der eigenen Kinder aus der Kita oder Schule, Staus oder auch Baustellen sind abgedeckt. Private Umwege, wie beispielsweise zum Einkaufen, werden allerdings nicht von der Unfallversicherung abgedeckt. 
  • Die betroffene Person ist versichert. Zum versicherten Personenkreis zählen beispielsweise alle angestellten Mitarbeiter:innen, Minijobber:innen, sowie Praktikanten und Praktikantinnen.
Arbeitsunfall
Arbeitsunfälle sind Unfälle, die direkt mit den mit der Arbeit verbundenen Tätigkeiten in Zusammenhang stehen.

Was ist bei einem Arbeitsunfall zu unternehmen?

1. Erste-Hilfe-Leistung und Absetzen des Notrufs

Wenn sich an Ihrem Arbeitsplatz ein Arbeitsunfall ereignet, sollten Sie sich so schnell wie möglich um die Verletzten kümmern. Leisten Sie Erste Hilfe und wählen Sie den Notruf. Achten Sie aber unbedingt auch auf Ihren Eigenschutz und bringen Sie sich selbst nicht unnötig in Gefahr. Jede Erste-Hilfe-Leistung kann über den weiteren Verlauf des Unfalls entscheiden.

2. Aufsuchen des Durchgangsarztes

Durchgangsärzte und -ärztinnen sind für die Behandlung und Betreuung der Verletzung nach Arbeitsunfällen zuständig und verfassen einen Bericht für den Unfallversicherungsträger.

Die zuständigen Ärzte und Ärztinnen sollten im Unternehmen bekannt gemacht werden. Sie finden Durchgangsärzte in Ihrer Nähe auch auf der Website der DGUV.

Es ist zu empfehlen, nach jedem Arbeitsunfall eine:n Durchgangsarzt bzw. -ärztin aufzusuchen. In den folgenden Fällen ist dies sogar unbedingt erforderlich:

  • Durch den Arbeitsunfall kommt es zu einer Arbeitsunfähigkeit, die über den Unfalltag hinausgeht.
  • Die ärztliche Behandlung des verletzten bzw. erkrankten Mitarbeitenden wird voraussichtlich über eine Woche andauern.
  • Die Verordnung von Heil- oder Hilfsmitteln ist erforderlich.
  • Es handelt sich um eine Wiedererkrankung infolge eines früheren Arbeitsunfalls.

3. Dokumentation im Verbandbuch

Jeder Arbeitsunfall sollte dringend dokumentiert werden, auch wenn es sich nur um kleinere Verletzungen handelt.

Durch die korrekte und nachvollziehbare Dokumentation im Versandbuch, sowie der Meldung der Arbeitsunfälle stellen Sie sicher, dass der Versicherungsträger die Kosten übernimmt.

Das Versandbuch dient dann als Nachweis, dass die betroffene Person den Gesundheitsschaden während der Arbeitszeit oder auf dem Arbeitsweg erlitten hat. Außerdem könnten auch kleine, scheinbar harmlose Verletzungen, wie ein Schnitt in den Finger, langfristig zu gesundheitlichen Schäden der Mitarbeiter:innen führen.

Sollte der Vorfall dann nicht als Arbeitsunfall anerkannt worden sein, kann es passieren, dass die Unfallversicherung nicht für die Behandlung und den Verdienstausfall aufkommt.

Das Verbandbuch dient der Dokumentation aller Vorfälle, die zu Verletzungen geführt haben. Ebenso muss dort jede Erste-Hilfe-Leistung dokumentiert werden. Der Unfallbericht muss nach Vorgabe der DGUV für 5 Jahre archiviert werden. Hier finden Sie eine Vorlage für die Dokumentation eines Arbeitsunfalls.

Welche Daten sind bei der Dokumentation wichtig?

  • Name der verletzten Person
  • Ort und Zeit des Arbeitsunfalls
  • Unfallhergang, wenn möglich mit der Unfall-/ oder Verletzungsursache
  • Art der Verletzung
  • Zeitpunkt der Behandlung der Verletzung 
  • Art und Weise der Erste-Hilfe-Maßnahmen
  • Datum der Erste-Hilfe-Leistung / Uhrzeit der Erste-Hilfe-Leistung
  • Name des Ersthelfers bzw. der Ersthelferin
  • Namen der Zeugen bzw. Zeuginnen

4. Anzeigen meldepflichtiger Arbeitsunfälle

Alle Arbeitsunfälle, die eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als 3 Tagen verursachen und tödliche Unfälle müssen nach § 193 SGB VII angezeigt werden. Bei allen anderen Vorfällen reicht eine unternehmensinterne Unfallmeldung aus. Hier sollten Sie alle relevanten Informationen wie beschrieben dokumentieren und an die Personalabteilung weiterleiten.

5. Analyse des Vorfalls und präventive Maßnahmen

Wenn Sie alle Arbeitsunfälle gewissenhaft dokumentieren, können Unfallschwerpunkte und -häufungen in Ihrem Unternehmen besser erkannt werden. Das Versandbuch dient als Basis zur Ableitung geeigneter Gegenmaßnahmen können Sie dann zukünftig ähnliche Unfälle verhindern.

Dokumentation Arbeitsunfälle
Durch die Dokumentation von Arbeitsunfällen können Sie die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter:innen besser schützen und auch Maßnahmen zur Prävention ergreifen.

Auch aus Beinaheunfällen können Sie lernen. Wenn Sie auch Vorfälle erfassen, bei denen es glücklicherweise nicht zu Personen- oder Sachschäden gekommen ist, die aber in Zukunft passieren könnten, beugen Sie gezielt Arbeitsunfällen vor.

Aus diesen Beinaheunfällen können Sie Hinweise auf Gefährdungen in Ihrem Unternehmen entnehmen und Chancen zur Verbesserung der Arbeitssicherheit erkennen.


6. Mehr Sicherheit am Arbeitsplatz mit CALIMA

Besonders Alleinarbeiter:innen müssen vor Unfällen und Gewalt geschützt werden. Schützen Sie Ihre Mitarbeiter:innen durch unser digitales Notrufsystem.

CALIMA bietet den optimalen Schutz, indem es das handelsübliche Smartphone in ein Personen-Notsignal-Gerät verwandelt und manuelle sowie automatische Wege zur Alarmierung bietet.

In Notfällen können Mitarbeiter:innen schnell Hilfe anfordern und relevante Daten wie der Standort werden live an Notfallkontakte übertragen.

Fabian ZellerMichael ZerbinKatharina Hochmuth

Kostenlose Beratung

Unsere Expert:innen beantworten gerne Ihre Fragen zur Alleinarbeit und zu unserem Notfallsystem.

Beratungstermin vereinbaren