Unsere Lösung verwandelt das Smartphone Ihrer Mitarbeiter in ein dezentes und autarkes Notsignal-Gerät, das manuelle und automatische Wege zur Notfallmeldung bietet. Im Ernstfall werden relevante Daten live an ausgewählte Schutzbeauftragte übertragen.
mehr zur digitalen Notfall-LösungSobald ein Mitarbeiter alleine arbeitet, ist der Arbeitgeber gemäß § 5 des Arbeitsschutzgesetzes dazu verpflichtet, eine besondere Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und daraus Maßnahmen abzuleiten. Insbesondere muss gewährleistet sein, dass nach einem Unfall unverzüglich erste Hilfe geleistet und die erforderliche ärztliche Versorgung veranlasst wird.
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