Der Begriff Arbeitsschutz ist seit Beginn der Coronapandemie vermehrt in den Fokus gerückt und deshalb zurzeit in aller Munde. Doch viele sind sich nicht darüber im Klaren, was man darunter versteht und wie sich der Arbeitsschutz über die Jahre entwickelt hat. Wir klären in diesem Artikel auf.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales definiert Arbeitsschutz als die „Schaffung und den Erhalt sicherer und menschengerechter Arbeitsbedingungen“. Diese Definition ist sehr allgemein gehalten und kann um viele weitere Faktoren erweitert werden.
Als Arbeitsschutz können in diesem Sinne sämtliche Maßnahmen zum Schutz von Mitarbeitern vor arbeitsbedingten Sicherheits- und Gesundheitsgefährdungen definiert werden. In der Konsequenz ist das oberste Ziel der Erhalt der Sicherheit und Gesundheit während der Arbeitszeit.
Laut Arbeitsschutzgesetz gelten als Beschäftigte „alle Personen, die durch eine andere (natürliche oder juristische) Person im Rahmen einer Organisation tatsächlich in Anspruch genommen werden.“
Wer zählt also dazu?
Die Geschichte des Arbeitsschutzes ist länger, als so mancher vermuten würde. Genau genommen beginnt sie bereits im Jahr 1883, als Otto von Bismarck im Deutschen Kaiserreich die erste Krankenversicherung ins Leben rief.
Am 15. Juni 1883 wurde im Reichstag das Gesetz zur Krankenversicherung der Arbeitgeber verabschiedet. Darin enthalten waren Leistungen, die bis heute einen wichtigen Grundpfeiler des Arbeitsschutzes darstellen, wie beispielsweise das Krankengeld, das Sterbegeld oder der Anspruch auf eine ärztliche Behandlung im Krankenhaus.
Als weiteren Pfeiler der Sozialversicherung wurde am 06. Juli 1884 das Unfallversicherungsgesetz verabschiedet. Dieses enthielt Maßnahmen wie beispielsweise die Unfallrente, die Arbeitnehmer im Falle eines Unfalles erhielten. Es waren die neu entstandenen Berufsgenossenschaften, die das Gesetz trugen.
Die erste internationale Arbeitsschutzkonferenz findet in Berlin statt. Teilnehmer aus insgesamt 14 Staaten nehmen an der Veranstaltung teil.
Es erfolgt ein starker Ausbau des Arbeitsschutzes. Zu den getroffenen Maßnahmen zählten unter anderem:
Mit Beginn des Ersten Weltkrieges gingen viele der Errungenschaften des Arbeitsschutzes verloren. Um eine schnelle und effiziente Militarisierung der Industrie zu erreichen, wurden die Arbeitsschutzregelungen für Frauen und Jugendliche, sowie die Abschaffung der Sonntagsarbeit widerrufen. Gleichzeitig wurden Arbeitsschichten von 12 Stunden wieder eingeführt.
Mit dem Ende des ersten Weltkrieges wurden die widerrufenen Arbeitsschutzgesetze wieder eingeführt. Gleichzeitig wurden die ersten Sicherheitsbeauftragten, die sogenannten Unfallvertrauensmänner und Sicherheitsingenieure, in den Unternehmen eingeführt. Diese hatten die Aufgabe, mögliche Unfälle von Arbeitnehmern zu verhindern. Des Weiteren wurde der bis heute gültige 8-Stunden-Tag, nach langem Kampf der Gewerkschaften, eingeführt.
Berufskrankheiten und Wegeunfälle werden als Arbeitsunfälle eingestuft und gelten somit als Versicherungsfall für die Unfallversicherungsträger.
Wie bereits während des Ersten Weltkrieges wurden die meisten Arbeitsschutzmaßnahmen aufgehoben. Nach Ende des Krieges war zunächst der Wiederaufbau von Bedeutung – der Preis hierfür war eine immense Anzahl an Arbeitsunfällen in den Jahren nach dem Krieg.
Dank des Unfallversicherungs-Neuregelungsgesetz werden Rechte und Pflichten der Berufsgenossenschaften neu geregelt. Sie wurden nun offiziell dazu verpflichtet, Arbeitsunfälle zu verhindern und bei auftretenden Unfällen die Betroffenen (oder im Zweifelsfall deren Hinterbliebenen) durch verschiedene Maßnahmen wie beispielsweise Rehabilitation oder Witwenrenten zu unterstützen. Seit dem sind alle Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern auch verpflichtet, einen Sicherheitsbeauftragten einzustellen.
Das Gerätesicherheitsgesetz tritt in Kraft. Dieses überträgt die Verantwortung für die Sicherheit von Arbeitsmitteln, Maschinen sowie Werkzeugen einzig und alleine auf die Hersteller besagter Produkte. Im Falle eines Defekts haften diese nun. Dadurch wurde sichergestellt, dass nur noch sichere Maschinen auf den Markt gebracht werden.
Unternehmen waren nun verpflichtet, Betriebsärzte bereitzustellen.
Diverse Arbeitsschutzgesetze werden nun nicht mehr national, sondern auf europäischer Ebene geregelt.
Das Arbeitsschutzgesetz tritt in Kraft und verpflichtet Unternehmen dazu, ihre Mitarbeiter vor Chemikalien, Krankheitserregern, Gefahrstoffen, Lärm, schweren Maschinen und technischen Arbeitsmitteln zu schützen.
Psychische Belastungen werden im Arbeitsschutzgesetz verankert.
Wie wir sehen können, hat der Arbeitsschutz eine lange und bewegte Geschichte hinter sich. Fortschritte und Rückschritte wechselten sich hierbei des Öfteren ab. Insbesondere in der Zeit der beiden Weltkriege wurde der Arbeitsschutz einer höheren Produktivität geopfert.
Diese Beispiele zeigen auf, dass Arbeitsschutzmaßnahmen auch heute nicht als selbstverständlich angesehen werden können und immer wieder aufs Neue eingefordert werden müssen.
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