Wie werden Arbeitsunfälle richtig dokumentiert?

Wie werden Arbeitsunfälle richtig dokumentiert?

Durch einen gut organisierten Arbeitsschutz, Gefährdungsbeurteilungen und regelmäßige Sicherheitsunterweisungen lassen sich die Unfallrisiken in Unternehmen deutlich minimieren. Arbeitsunfälle können aber nicht ganz vermieden werden und beeinträchtigen im Ernstfall den Unternehmenserfolg und die Gesundheit der Mitarbeiter:innen. Die richtigen Verhaltensweisen können den Schaden durch Arbeitsunfälle eindämmen, die Sicherheit für die betroffenen Personen erhöhen und langfristig zu einer Verbesserung der Arbeitssicherheit im Unternehmen führen. Dazu ist die richtige Dokumentation und Analyse des Unfalls unerlässlich. In diesem Artikel erklären wir, wann ein Unfall ein Arbeitsunfall ist, wie Sie im Ernstfall richtig handeln und wie Arbeitsunfälle korrekt dokumentiert werden.

Was ist ein Arbeitsunfall? 

Was einen Unfall zu einem Arbeitsunfall macht, wird rechtlich im Sozialgesetzbuch VII geregelt. Damit die gesetzliche Unfallversicherung einen Unfall als Arbeitsunfall anerkennt, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

  • Die betroffene Person führt eine versicherte Tätigkeit aus, die dem betrieblichen Zweck dient.
  • Der Arbeitsweg und der Heimweg nach der Arbeit sind ebenfalls versichert. Umwege durch Fahrgemeinschaften, Abholen der eigenen Kinder aus der Kita oder Schule, Staus oder auch Baustellen sind abgedeckt. Private Umwege wie beispielsweise zum Einkaufen werden allerdings nicht von der Unfallversicherung abgedeckt. 
  • Die betroffene Person ist versichert. Zum versicherten Personenkreis zählen beispielsweise alle angestellten Mitarbeiter:innen, Minijobber:innen, sowie Praktikanten und Praktikantinnen.

Was ist bei einem Arbeitsunfall zu unternehmen?

1. Leisten Sie Erste Hilfe und setzen Sie den Notruf ab

Wenn sich an Ihrem Arbeitsplatz ein Arbeitsunfall ereignet, sollten Sie sich so schnell wie möglich um die Verletzten kümmern. Leisten Sie Erste Hilfe und wählen Sie den Notruf. Achten Sie aber unbedingt auch auf Ihren Eigenschutz und bringen Sie sich selbst nicht unnötig in Gefahr.

2. Suchen Sie einen Durchgangsarzt auf

Durchgangsärzte und -ärztinnen sind für die Behandlung und Betreuung der Verletzung nach Arbeitsunfällen zuständig und verfassen einen Bericht für den Unfallversicherungsträger. Die zuständigen Ärzte und Ärztinnen sollten im Unternehmen bekannt gemacht werden. Sie finden Durchgangsärzte in Ihrer Nähe auch auf der Website der DGUV. Es ist zu empfehlen, nach jedem Arbeitsunfall eine:n Durchgangsarzt bzw. -ärztin aufzusuchen. In den folgenden Fällen ist dies sogar unbedingt erforderlich:

  • Durch den Arbeitsunfall kommt es zu einer Arbeitsunfähigkeit, die über den Unfalltag hinausgeht.
  • Die ärztliche Behandlung der verletzten Person wird voraussichtlich über eine Woche andauern.
  • Die Verordnung von Heil- oder Hilfsmitteln ist erforderlich.
  • Es handelt sich um eine Wiedererkrankung infolge eines früheren Arbeitsunfalls.

3. Dokumentieren Sie den Arbeitsunfall im Verbandbuch

Jeder Arbeitsunfall sollte dringend dokumentiert werden, auch wenn es sich nur um kleinere Verletzungen handelt. Durch die korrekte und nachvollziehbare Dokumentation und Meldung der Arbeitsunfälle stellen Sie sicher, dass der Versicherungsträger die Kosten übernimmt. Das Dokument dient dann als Nachweis, dass die betroffene Person den Gesundheitsschaden während der Arbeitszeit oder auf dem Arbeitsweg erlitten hat. Außerdem könnten auch kleine, scheinbar harmlose Verletzungen langfristig zu gesundheitlichen Schäden der Mitarbeiter:innen führen. Sollte der Vorfall dann nicht als Arbeitsunfall anerkannt worden sein, kann es passieren, dass die Unfallversicherung nicht für die Behandlung und den Verdienstausfall aufkommt. Dokumentieren Sie alle Vorfälle, die zu Verletzungen geführt haben oder bei denen Erste Hilfe benötigt wurde, im sogenannten Verbandbuch. Der Unfallbericht muss nach Vorgabe der DGUV für 5 Jahre archiviert werden. Hier finden Sie eine Vorlage für die Dokumentation eines Arbeitsunfalls.

  • Name der verletzten Person
  • Ort und Zeit des Arbeitsunfalls
  • Unfallhergang, wenn möglich mit der Unfall-/ oder Verletzungsursache
  • Art der Verletzung
  • Zeitpunkt der Behandlung der Verletzung 
  • geleistete Erste-Hilfe-Maßnahmen
  • Name des Ersthelfers bzw. der Ersthelferin
  • Namen der Zeugen bzw. Zeuginnen

4. Zeigen Sie meldepflichtige Arbeitsunfälle an

Alle Arbeitsunfälle, die eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als 3 Tagen verursachen und tödliche Unfälle müssen nach § 193 SGB VII angezeigt werden. Bei allen anderen Vorfällen reicht eine unternehmensinterne Unfallmeldung aus. Hier sollten Sie alle relevanten Informationen wie beschrieben dokumentieren und an die Personalabteilung weiterleiten.

5. Analysieren Sie den Arbeitsunfall und leiten Sie vorbeugende Maßnahmen ab

Ein weiterer Vorteil einer gewissenhaften Dokumentation aller Arbeitsunfälle ist, dass Sie auf diese Weise Unfallschwerpunkte und -häufungen in Ihrem Unternehmen besser erkennen können. Durch die Ableitung geeigneter Gegenmaßnahmen können Sie dann zukünftig ähnliche Unfälle verhindern und die Gesundheit und Sicherheit Ihrer Mitarbeiter:innen besser schützen.

Auch aus Beinaheunfällen können Sie lernen. Sammeln Sie auch die Vorfälle, in denen zwar glücklicherweise keine Personen- oder Sachschäden entstanden sind, zukünftig aber entstehen könnten. Aus diesen Beinaheunfällen können Sie Hinweise auf Gefährdungen in Ihrem Unternehmen entnehmen und Chancen zur Verbesserung der Arbeitssicherheit erkennen.

Achtung: Unsichere Zustände und Handlungen können zu Schäden führen, wenn keine Abhilfe geschaffen wird. Technische Mängel im System, fehlerhaftes Werkzeug und Beschäftigte, deren Kenntnisse nicht ihren Aufgaben entsprechen, stellen potenzielle Gefahrenquellen im Unternehmen dar.


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Fabian ZellerMichael ZerbinKatharina Hochmuth

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