Was ist eine Betriebsanweisung und warum ist diese so wichtig?

Was ist eine Betriebsanweisung und warum ist diese so wichtig?

Anweisungen zum Arbeitsschutz im Unternehmen einzuführen, schützt nicht nur Mitarbeiter:innen im Notfall, sondern sichert auch den Arbeitgeber als Hauptverantwortlichen der Sicherheit seiner Arbeitnehmer:innen bei einem Arbeitsunfall rechtlich ab. 

In diesem Artikel erklären wir Ihnen, wie durch die Verwendung von Betriebsanweisungen die Mitwirkungspflicht der Mitarbeiter:innen dokumentiert und somit die Verantwortung des Arbeitgebers im Falle eines Arbeitsunfalls reduziert wird.

Ebenso geben wir Ihnen Tipps dazu, wie Sie dank der sicherheitstechnischen Unterweisung Unfälle am Arbeitsplatz erheblich reduzieren können. 

Was versteht man unter einer Betriebsanweisung? 

Betriebsanweisungen sind spezielle, arbeitsschutzbezogene Anweisungen, welche durch den Arbeitgeber ausgestellt und unterschrieben werden, um über mögliche Gesundheitsrisiken und Gefahren für Mensch und Umwelt zu informieren und so Unfälle zu vermeiden.

Sie beinhaltet Informationen zu den spezifischen Arbeitsprozessen, den eingesetzten Materialien, Geräten, Maschinen, persönlichen Schutzausrüstungen und weiteren unternehmensspezifischen Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln.

Die in der Betriebsanweisung enthaltenen Schutzmaßnahmen sollten grundsätzlich immer nach dem TOP-Prinzip klassifiziert werden.

Warum sind Betriebsanweisungen für den Arbeitsschutz so relevant?

Laut der jährlichen Broschüre zum Arbeitsunfallgeschehen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) sind viele Arbeitsunfälle auf organisatorische oder personenbezogene Probleme zurückzuführen, die demnach durch eine verpflichtende Unterweisung vermindert werden können.

Oftmals verliert ein Mitarbeitender Kontrolle über eine Maschine, ein Handwerkzeug, einen Gegenstand oder auch ein Transportmittel. Der Verlust der Kontrolle über den eigenen Körper stellt ebenso eine typische Unfallursache dar. Dazu zählen Stolpern, Ausrutschen oder auch Sturzunfälle. 

Es handelt sich hierbei um Arbeitsunfälle, die beispielsweise durch ausreichende Beleuchtung, einen rutschfesten Bodenbelag oder die Verwendung von festem Schuhwerk vermeidbar sind.

Durch das Einhalten der Arbeitsschutzmaßnahmen, die in der Betriebsanweisung und dem Sicherheitsprotokoll festgelegt sind, kann die Anzahl der Arbeitsunfälle im Unternehmen deutlich reduziert werden.  

Arbeiter mit Schutzausrüstung
Anhand einer Betriebsanweisung werden den Mitarbeitenden relevante Schutzmaßnahmen kommuniziert und so die Anzahl der Arbeitsunfälle vermindert.

Arbeitsschutzpflichten fallen nicht nur unter die Verantwortung des Arbeitgebers, da er diese auch auf weitere relevante Akteure wie beispielsweise die Fachkraft für Arbeitssicherheit übertragen kann. Aus diesem Grund ist es wichtig, gemeinsam die Sicherheitsprozesse zu dokumentieren.

Mündliche Einzelanweisungen werden gemäß der Unfallverhütungsvorschriften und der staatlichen Arbeitsschutzvorschriften nicht anerkannt, sondern bedürfen der Schriftform - der Betriebsanweisung.

Bei Arbeitsunfällen sichern sich die Zuständigen für Arbeitsschutz im Unternehmen so ab, da sie im Rahmen der Mitwirkungspflicht ihre Verantwortung zum Teil auf die Mitarbeitenden übertragen. Das heißt, dass diese die aus der Betriebsanweisung abgeleiteten Maßnahmen ordnungsgemäß umsetzen müssen.

Die Einhaltung der betriebsspezifischen Sicherheitsvorschriften ist außerdem besonders relevant, da bei der Nicht-Einhaltung rechtliche Folgen drohen. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Artikel "Was passiert, wenn gegen Arbeitsschutzvorschriften verstoßen wird?".

Auf welcher rechtlichen Grundlage basieren Betriebsanweisungen?

Dem Arbeitgeber steht ein Direktionsrecht zur Beauftragung seiner Mitarbeitenden zu, welches sich aus der § 106 Satz 1 Gewerbeordnung (GewO) ableitet. Der Arbeitgeber ist zu dem durch § 4 Arbeitsschutzgesetz dazu verpflichtet, bei risikoreichen Tätigkeiten geeignete Anweisungen zu erteilen, um so den Arbeitsschutz im Unternehmen zu gewährleisten. 

Es wird dabei jedoch nicht näher erläutert, auf welche Art und Weise der Arbeitgeber dieser Pflicht nachkommen muss. Meist wird dies durch eine Anweisung zu Beginn der Tätigkeit, sowie einmal jährlich durchgeführt. 

Besonders die aus der Betriebssicherheitsverordnung (§ 12 Abs. 2 BetrSichV), Gefahrstoffverordnung (§ 14 GefStoffV) und der Biostoffverordnung (§ 14 BioStoffV) abgeleiteten Anforderungen fordern die Verwendung einer Betriebsanweisung in Unternehmen, in welchen diese aus sicherheitstechnischen Gründen relevant sind.

Die Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz dient als Grundlage für die Ausstellung von Betriebsanweisungen. Mehr Informationen zur Gefährdungsbeurteilung finden Sie in unserem Artikel: Wie führt man eine Gefährdungsbeurteilung durch?

Wer führt die Unterweisung im Betrieb durch und wie erfolgt diese?

Verantwortlich für die Ausstellung einer Betriebsanweisung ist der oder die Betreiber:in von Einrichtungen, technischen Erzeugnissen, Arbeitsverfahren, Stoffen oder Zubereitungen.  Diese Aufgabe erfüllt demnach der Arbeitgeber.

Seine Pflicht zur Erstellung einer Betriebsanweisung ergibt sich u.a. aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), sowie der Betriebssicherheitsverordnung (BetrVG).

Dennoch gibt es verschiedene Möglichkeiten der Unterweisung, welche den Arbeitgeber zum Teil von seiner Pflicht befreien.

Entweder der Arbeitgeber führt die Unterweisung, sowie die Erstellung der Betriebsanweisung, ohne die Hilfe anderer Akteure durch, oder er überträgt diese Aufgabe an die zuständigen Sicherheitsfachkräfte im Unternehmen.

Unterstützung kann ebenso intern, sowie extern durch Fachleute für Arbeitsschutz, Vertreter der Arbeitsschutzbehörde oder dem Betriebsarzt angefordert werden. Die Betriebsanweisung wird anschließend durch ein verantwortliches Unternehmensmitglied offiziell freigegeben.

Um die Unterweisung korrekt auszuführen, muss zunächst sichergestellt werden, dass allen Mitarbeiter:innen die relevanten Betriebsanweisungen vermittelt werden und in schriftlicher Form zur Verfügung stehen.

Dazu müssen diese im Unternehmen an einem sichtbaren Ort ausgelegt oder ausgehängt werden, sodass die Anweisungen ständig für die Beschäftigten zugänglich sind. Wie bereits erwähnt, ist eine schriftliche Betriebsanweisung sinnvoll für risikoreiche Tätigkeiten. 

Es genügt jedoch nicht, lediglich Betriebsanweisungen auszulegen oder auszuhändigen. Wenn sich betriebliche Abläufe ändern, müssen die Betriebsanweisungen entsprechend aktualisiert werden. Daher ist eine regelmäßige, in der Regel jährliche Kontrolle der Betriebsanweisungen erforderlich. Neuerungen oder Änderungen, zum Beispiel von betrieblichen Abläufen, müssen den Mitarbeitenden dabei stets kommuniziert werden.

Wie genau sieht eine Betriebsanweisung überhaupt aus?

Die Betriebsanweisung ist ein einfaches, übersichtliches Dokument mit einem Umfang von ein bis zwei DIN A4 Seiten. Nicht nur der Inhalt, sondern auch das Layout der Anweisung soll die Arbeitnehmer:innen für die Gefahren am Arbeitsplatz sensibilisieren. So wird beispielsweise bei einem hohen Risiko die Farbe Rot als Hintergrund gewählt.

Die Texte werden ebenso teils durch entsprechende Piktogramme oder Sicherheitssymbole ergänzt. Wichtige betriebsspezifische Angaben, wie Ärzte oder Ärztinnen, Ersthelfer:innen und Notrufnummern sowie der Einsatzbereich des jeweiligen Gefahrstoffs, beispielsweise in Ex-Zonen, und die Art der Tätigkeit müssen in der Anweisung enthalten sein.

Um die Erstellung von Betriebsanweisungen zu vereinfachen, gibt es im Internet diverse Vorlagen, je nach Branche und Gefährdungsbereich. Hier finden Sie die Betriebsanweisung von CALIMA mit dem Schwerpunkt Alleinarbeit:

Hier gehts zur Betriebsanweisung

Fazit: Mehr Sicherheit am Arbeitsplatz

In vielen Unternehmen sind Arbeitnehmer:innen am Arbeitsplatz verschiedenen Risiken ausgesetzt. Betriebsanweisungen enthalten Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln und helfen dem Arbeitgeber dabei, über mögliche Gefahren für Mensch und Umwelt aufzuklären. Ebenso wird in Betriebsanweisungen erklärt, wie man sich im Notfall zu verhalten hat und welche Schutzmaßnahmen zum Schutz der Beschäftigten ergriffen werden müssen.

Da Unfälle oftmals durch das Verhalten der Arbeitenden selbst ausgelöst werden, kann durch Verwendung einer Betriebsanweisung für eine sichere Durchführung der betrieblichen Tätigkeiten gesorgt werden.

Gleichzeitig kommt der Arbeitgeber auf diese Art den Forderungen der Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzvorschriften nach.

Bei risikoreichen Tätigkeiten ist er dafür verantwortlich, die Sicherheit seiner Mitarbeiter:innen zu gewährleisten. Daher ist die Verwendung von Betriebsanweisungen sowohl für Arbeitnehmer:innen als auch für Arbeitgeber notwendig. So kann gemeinsam für Arbeitsschutz im Unternehmen gesorgt werden. 

Fabian ZellerMichael ZerbinKatharina Hochmuth

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