Sowohl Unternehmen als auch Arbeitnehmer:innen sind rechtlich dazu verpflichtet, zu einem funktionierenden Arbeitsschutz im Unternehmen beizutragen. Dennoch werden präventive Schutzmaßnahmen oft nicht eingehalten. In diesem Artikel erklären wir Ihnen, wann gegen Arbeitsschutzvorschriften verstoßen wird und welche Konsequenzen dieses Verhalten zur Folge hat.
Wann wird von einem Verstoß gegen den Arbeitsschutz gesprochen?
Verstöße gegen den Arbeitsschutz sind so vielfältig wie die Schutzmaßnahmen selbst. Sie können sich in verschiedenen Bereichen ereignen: in der Betriebssicherheit, der Bildschirmarbeit, der arbeitsmedizinischen Vorsorge, der Arbeitsstätte, im Bereich Lärm und Vibration oder auch im Mutterschutz.
Verstöße von Seiten des Arbeitgebers
Gemäß § 1 Abs. 1 ArbSchG sind Arbeitgebende dazu verpflichtet, Gefahren für Gesundheit und Leben im Betrieb abzuwenden. Ebenso muss das Unternehmen laut § 3 ArbSchG auf eigene Kosten eine geeignete Organisation im Betrieb aufbauen und angemessene Vorkehrungen treffen, damit die Maßnahmen zum Arbeitsschutz von allen Mitarbeitenden eingehalten werden können. Die definierten Schutzmaßnahmen werden dann in einer Betriebsanweisung festgehalten. In unserem Artikel Was ist eine Betriebsanweisung und warum ist diese so wichtig? erklären wir Ihnen, was es damit auf sich hat. Sowohl eine entsprechende Planung und Einrichtung der Arbeit und der Arbeitsplätze, als auch die Verhütung von arbeitsbedingten Gesundheitsrisiken und Unfällen zählen zu den Pflichten eines jeden Unternehmens. Arbeitgebende, die diese Pflichten vorsätzlich oder unbewusst ignorieren, verstoßen gegen den Arbeitsschutz und machen sich damit strafbar.
Verstöße von Seiten der Arbeitnehmer:innen
Die vorrangige Verantwortung für den Arbeitsschutz im Betrieb trägt der Arbeitgebende. Doch auch Arbeitnehmer:innen können gegen das Arbeitsschutzgesetz verstoßen. Laut §15 ArbSchG sind Mitarbeitende dafür verantwortlich, für ihre eigene Sicherheit und die ihrer Mitarbeiter:innen zu sorgen. Mehr zu den Verantwortlichkeiten im Arbeitsschutz finden Sie in unserem Artikel Wer trägt die Verantwortung für den Arbeitsschutz?
Die Mitwirkungspflicht der Mitarbeiter:innen basiert auf der Unterweisung durch den Arbeitgebenden und deren Inhalte, wie die korrekte Verwendung von Arbeitsmitteln, Schutzvorrichtungen, sowie das Tragen der persönlichen Schutzausrüstung. Werden diese Pflichten von den Mitarbeitenden nicht wahrgenommen, verstoßen sie gegen Arbeitsschutzvorschriften. Dies gilt auch für den Fall, dass Arbeitnehmer:innen im Unternehmen eine Gefahr für Gesundheit und Sicherheit feststellen, ohne diese unverzüglich dem Arbeitgeber zu melden. Trotz allem machen sich die Mitarbeiter:innen nur selten damit strafbar. Was es damit auf sich hat, erklären wir Ihnen im Abschnitt "Was passiert, wenn Arbeitnehmer:innen gegen den Arbeitsschutz verstoßen?".
Was passiert, wenn das Unternehmen gegen den Arbeitsschutz verstößt?
Kommt ein Verstoß des Arbeitgebenden gegen den Arbeitsschutz ans Licht, stellt die zuständige Berufsgenossenschaft zunächst eine Frist, um die Versäumnisse nachzuholen. Kommt die Geschäftsführung dennoch ihren Verpflichtungen nicht nach, muss der Betrieb eingestellt werden. Werden die Anordnungen wiederholt ignoriert, kann den Arbeitgebenden sogar die Befähigung abgesprochen werden, ein Geschäft zu führen.
Gemäß § 25 ArbSchG kann der Geschäftsführung je nach Schweregrad ein Bußgeld von bis zu 30.000 Euro drohen. Hat sich bereits ein Arbeitsunfall ereignet, bei dem Mitarbeiter:innen verletzt wurden, sind die Strafen demnach höher. Im Falle von vorsätzlichen Verstößen gegen das Arbeitsschutzgesetz, die das Leben oder die Gesundheit von Beschäftigten gefährden, kann zu dem eine Freiheitsstrafe verhängt werden. Dasselbe geschieht, wenn sicherheitsgefährdendes Verhalten im Betrieb mehrfach wiederholt wird.

Welche Rechtsverordnungen den eigenen Betrieb betreffen, können Unternehmen anhand einer Gefährdungsbeurteilung herausfinden. Wie diese ermittelt wird, erklären wir Ihnen in dem Artikel Wie führt man eine Gefährdungsbeurteilung durch? Wird eine Gefährdungsbeurteilung falsch dokumentiert, kann dies laut § 5 des Arbeitsschutzgesetzes Regressforderungen der Berufsgenossenschaft zur Folge haben. Der Bußgeldkatalog des Arbeitsschutzgesetzes sieht ebenso eine Geldstrafe von 5.000 € vor.

Die Folgen eines Verstoßes gegen das Arbeitsschutzgesetz vonseiten des Unternehmens gelten ebenso bei Vernachlässigung der Kontrollpflichten oder der Übertragung der Aufgaben auf inkompetente Fachkräfte.
Was passiert, wenn Arbeitnehmer:innen gegen den Arbeitsschutz verstoßen?
Werden die vom Unternehmen in der betrieblichen Unterweisung vorgegebenen Schutzmaßnahmen von Mitarbeiter:innen mehrfach nicht eingehalten, kann dies eine Kündigung zur Folge haben. Denn die Mitarbeitenden verletzen mit ihrem fahrlässigen Verhalten die arbeitsvertraglichen Vorschriften und gefährden damit nicht nur sich selbst, sondern auch ihre Kollegenschaft und Dritte.
Bei Unfällen richten sich die Schadensersatzansprüche jedoch meist an das Unternehmen, das in solchen Fällen für eine unachtsame Organisation des Arbeitsschutzes verantwortlich gemacht wird. Damit der Arbeitgebende nicht in die Schuld gezogen wird, müssen regelmäßige Schulungen und Kontrollen stattfinden sowie Ermahnungen und Abmahnungen stets dokumentiert werden. Weitere Tipps, die Ihnen dabei helfen, Mitarbeiter:innen für den Arbeitsschutz zu motivieren, finden Sie in unserem Artikel Wie motiviere ich Mitarbeitende für den Arbeitsschutz?
Warum wird gegen Arbeitsschutzvorschriften verstoßen?
Oftmals werden Arbeitsschutzmaßnahmen aufgrund von Unwissen oder Unachtsamkeit missachtet. Einige Arbeitgeber sind jedoch der Meinung, dass sich die Investition in Arbeitsschutz nicht lohnt und verstoßen daher sogar vorsätzlich gegen die Vorschriften. So verzichten sie beispielsweise auf eine Absicherung des Gefahrenbereiches, um so Material und Zeit zu sparen. Auf lange Sicht lohnt sich dieses Verhalten jedoch nicht.
Das wichtigste Kapital eines Unternehmens sind seine Mitarbeiter:innen. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, in ihre Sicherheit und Gesundheit zu investieren. Auf diese Art und Weise wird die Beziehung zwischen Geschäftsführung und Mitarbeitenden verbessert. Zufriedene Mitarbeiter:innen verrichten ihre Arbeit auch deutlich produktiver, da sie sich voll und ganz auf ihre Tätigkeit konzentrieren können, ohne sich um ihre Gesundheit sorgen zu müssen. Ebenso können Arbeitgeber so vermeiden, sich selbst in Schwierigkeiten zu begeben. Weitere Gründe, den Arbeitsschutz im Unternehmen zu verbessern, finden Sie in dem Artikel Warum lohnt es sich in Arbeitsschutz zu investieren?
Fazit
Ob unbewusst oder vorsätzlich - häufig wird gegen Arbeitsschutzmaßnahmen verstoßen. Sowohl Arbeitgebende als auch Arbeitnehmer:innen können für diese Missstände verantwortlich sein. Daher ist es besonders wichtig, über die strafrechtlichen Folgen eines solchen ordnungswidrigen Verhaltens aufgeklärt zu sein und verantwortungsbewusste Entscheidungen zu treffen. Für das Unternehmen bedeutet dies, Schutzmaßnahmen zu kennen und regelmäßig zu kontrollieren. Die Mitarbeitenden können zur Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften beitragen, indem sie Missstände feststellen und diese der Geschäftsführung kommunizieren.