Wer trägt die Verantwortung für den Arbeitsschutz in einem Betrieb?

Wer trägt die Verantwortung für den Arbeitsschutz in einem Betrieb?

Der Arbeitsschutz ist und bleibt auch in einer digitalisierten Welt wichtig. Trotz der hohen Bedeutung sind sich viele nicht darüber im Klaren, wer im Unternehmen tatsächlich die Verantwortung für dessen Erfüllung trägt.

Dieser Artikel soll Licht ins Dunkel bringen: Wir beleuchten, wer die Akteure im Unternehmen sind und welche Verantwortlichkeiten sie innehaben.

Viele meinen, dass die Verantwortung im Arbeitsschutz einzig und allein beim Arbeitgeber liegt. Doch tatsächlich ist das nur die halbe Wahrheit. Es gibt viele verschiedene Akteure, die Zuständigkeiten und Verantwortungen für den Gesundheitsschutz und die Sicherheit der Arbeitnehmer:innen haben.

Das Wichtigste in Kürze

✓ Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) legt fest, dass der Arbeitgeber die Hauptverantwortung für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz trägt.

✓ Beschäftigte haben Mitwirkungspflichten, einschließlich der Befolgung von Anweisungen und der Nutzung vorgesehener Schutzausrüstung.

✓ Der Arbeitsschutz erfordert eine koordinierte Zusammenarbeit aller Akteure im Unternehmen, um die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeitenden
zu gewährleisten.

Arbeitgeber und Mitarbeiter
Verschiedene Akteure sind für den Arbeitsschutz zuständig und tragen unterschiedliche Verantwortungen.

Was sagt das Gesetz über die Verantwortlichkeiten im Arbeitsschutz?

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) regelt in Deutschland die Pflichten im Hinblick auf Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz. Neben den allgemeinen Pflichten, wie etwa dem Schutz vor Unfallgefahren, gibt das Gesetz auch individuelle Regelungen für bestimmte Berufsgruppen vor.

Laut dem Arbeitsschutzgesetz ist der Arbeitgeber für die Sicherheit und Gesundheit seiner Mitarbeiter:innen bei der Arbeit verantwortlich. Das heißt, er muss dafür sorgen, dass die Arbeitsbedingungen und -mittel den Vorschriften entsprechen und alle notwendigen Schutzmaßnahmen getroffen werden.

Er hat also sicherzustellen, dass die Arbeitsbedingungen den Vorgaben der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) entsprechen und dafür Sorge tragen, dass z.B. die vorgeschriebene Sicherheitsausrüstung getragen wird und gegebenenfalls technische Schutzmaßnahmen wie Personen-Notsignal-Anlagen bzw. Totmanneinrichtungen zur Verfügung gestellt werden.

Die Pflichten im Arbeitsschutz beziehen sich auf alle Personen, die einen Betrieb leiten - was somit auch Führungskräfte miteinschließt. Diese Pflichten umfassen auch Führungskräfte in temporären Positionen, wie beispielsweise Beschäftigte, die neue Mitarbeiter:innen einlernen.

Die Aufgaben der Beschäftigten ohne Führungsaufgaben – und dazu gehört auch die Fachkraft für Arbeitssicherheit – beschränken sich darauf, den Arbeitgeber und die Vorgesetzten zu unterstützen. Sie haben eine Verpflichtung zur Mithilfe bei der Umsetzung des Arbeitsschutzes und müssen sich demnach an die Sicherheitsvorschriften halten und alle Unfallverhütungsvorschriften beachten.

Auch die Berufsgenossenschaften haben eine gewisse Verantwortung im Arbeitsschutz, denn sie überwachen die Einhaltung der Vorschriften und können bei Verstößen Strafen verhängen.

Verantwortungen im Arbeitsschutz

Sind die Arbeitsschutzpflichten auf andere Akteure übertragbar?

Es gibt aber auch Pflichten und Aufgaben im Arbeitsschutz, die beispielsweise auf einzelne Führungskräfte oder weitere Personen übertragen werden können. Es ist beispielsweise für den Arbeitgeber schwierig, die Verwendung von persönlicher Schutzausrüstung zu kontrollieren oder Defekte an Maschinen aufzuspüren, wenn er nicht in der Produktion mitarbeitet und vor Ort ist.

Pflichten aus dem Arbeitsschutz sollten daher immer dann übertragen werden, wenn der Arbeitgeber zeitlich oder örtlich nicht in der Lage ist, diese zu erfüllen.

Der Arbeitgeber kann jedoch nicht alle Pflichten übertragen. Die Kontrollpflicht ist nicht übertragbar und muss daher vom Arbeitgeber stets selbst ausgeführt werden - das bedeutet, der Arbeitgeber hat regelmäßig zu kontrollieren, dass adäquate Arbeitsschutzmaßnahmen im Unternehmen vorhanden sind und die entsprechenden Weisungen befolgt werden.

Auch wenn der Arbeitgeber die Pflichten auf eine andere Person übertragen hat, bleibt er allein für sie verantwortlich.

Arbeitgeber, die selbst über keine entsprechenden Kenntnisse verfügen, müssen sich fachkundig beraten lassen. Insbesondere können Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte als fachkundige Personen herangezogen werden.

Welche Rolle spielt die Fachkraft für Arbeitssicherheit im Arbeitsschutz?

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist die zentrale Anlaufstelle im Unternehmen, wenn es um Arbeitsschutz geht. Sie berät und unterstützt die Mitarbeiter:innen bei der Umsetzung von Schutzmaßnahmen und überwacht deren Einhaltung. Darüber hinaus ist sie für die Durchführung von Sicherheitsbegehungen und Gefährdungsbeurteilungen zuständig.

Auch die Aus- und Weiterbildung der Beschäftigten im Arbeitsschutz fallen in ihren Aufgabenbereich. Darüber hinaus berät sie Betriebsräte und Gewerkschaften bei arbeitsrechtlichen Fragen.

Auch in Zeiten von Industrie 4.0 ist die Fachkraft für Arbeitssicherheit gefragt: Sie muss sich mit neuen Technologien im Bereich des Arbeitsschutzes auskennen und bei der Einführung dieser in Unternehmen beraten. Außerdem ist es ihre Aufgabe, Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen beim Umstieg auf neue Arbeitsmethoden, wie Notruf-Apps (siehe CALIMA), zu helfen und sie zu schützen.

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist als reine Stabsstelle zu sehen – innerhalb des Unternehmens hat sie keine Weisungsbefugnisse. Somit kann sie auf legaler Ebene auch nicht für die Umsetzung des Arbeitsschutzes verantwortlich gemacht werden.

Fachkraft für Arbeitssicherheit überprüft Betrieb
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist die zentrale Anlaufstelle für den Arbeitsschutz im Unternehmen.

Welche Verantwortungen tragen die Arbeitnehmer?

Jede:r Mitarbeiter:in in einem Unternehmen trägt eine gewisse Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit seiner bzw. ihrer Kollegen und Kolleginnen und für sich selbst. Die Mitwirkungspflichten der Arbeitnehmer:innen beim Arbeitsschutz sind in § 12 Abs. 1 ArbSchG geregelt. Danach haben die Beschäftigten insbesondere dafür zu sorgen, dass sie die ihnen nach dem Arbeitsschutzgesetz, den Unfallverhütungsvorschriften und anderen Rechtsvorschriften obliegenden Pflichten erfüllen.

Sie müssen also zum Beispiel geeignete Schutzkleidung tragen und sich an die Sicherheitsvorschriften halten.

Grundsätzlich hat der oder die Arbeitnehmer:in folgende Pflichten zu erfüllen:

  • Befolgen der Betriebsanweisungen, sowie weiteren Weisungen, die der Arbeitgeber oder die Führungskraft zum Zweck des Arbeitsschutzes erteilt.
  • Bestimmungsgemäße Benutzung der Arbeitsmittel und betrieblichen Einrichtungen.
  • Benutzung der zur Verfügung gestellten persönlichen Schutzausrüstung (PSA).
Arbeiter trägt Schutzausrüstung
Das Tragen der vorgesehenen Schutzausrüstung gilt als Mitwirkungspflicht der Beschäftigten.

Dieser Grundsatz der Mitwirkungspflicht bezieht sich nicht ausschließlich auf die eigene Sicherheit und Gesundheit, sondern schließt auch alle anderen Personen mit ein – der Grundsatz ist also nicht nur auf uns selbst anzuwenden, sondern berücksichtigt auch die Sicherheit und das Wohlergehen von Anderen.

Die Rolle der Berufsgenossenschaften im Arbeitsschutz

Die Berufsgenossenschaften (BG) haben eine zentrale Rolle im Arbeitsschutz. Sie überwachen die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und leisten Unterstützung bei der Prävention von Unfällen und Berufskrankheiten.

Darüber hinaus unterstützen sie die Betriebe bei der Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen, indem sie Betriebe bei der Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen beraten. Zudem übernehmen sie die finanzielle Haftung für Unfälle und Berufskrankheiten. 

In Deutschland gibt es insgesamt neun gewerbliche Berufsgenossenschaften, die in verschiedene Branchen eingeteilt sind.

Fazit: Der Arbeitgeber als Hauptverantwortlicher im Arbeitsschutz

Der Arbeitgeber trägt die Hauptverantwortung für die Sicherheit der Beschäftigten in seinem Unternehmen. Er ist verantwortlich für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und muss Maßnahmen ergreifen, um die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer:innen zu gewährleisten.

Da er jedoch nicht in allen Fällen die Möglichkeit hat, selbst adäquate Maßnahmen einzuleiten, hat er die Möglichkeit, gewisse Pflichten auf andere, wie zum Beispiel die Fachkraft für Arbeitssicherheit, zu übertragen.

Nichtsdestotrotz handeln diese Personen bei der Übertragung der Pflichten wie der Arbeitgeber selbst - er kann sich also durch die Übertragung der Pflichten nicht aus seiner Verantwortung befreien.

Dennoch sind alle im Unternehmen - vom Geschäftsführer bis zum Mitarbeitenden - dafür verantwortlich, den Arbeitsschutz zu unterstützen und seine Regelungen einzuhalten.

Es ist daher wichtig, dass alle Mitarbeiter:innen den Arbeitsschutz kennen und ihre Pflichten dabei beachten. Gelingt dies, wird die Sicherheit und Gesundheit von allen im Unternehmen davon profitieren.

Fabian ZellerMichael ZerbinKatharina Hochmuth

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