Wann sollte bei Alleinarbeit eine Personen-Notsignal-Anlage eingesetzt werden?

Wann sollte bei Alleinarbeit eine Personen-Notsignal-Anlage eingesetzt werden?

Viele Arbeitsschutzbeauftragte fragen sich, in welchen Fällen bei Alleinarbeit eine Personen-Notsignal-Anlage eingesetzt werden sollte. Dabei ist jedoch zunächst erst einmal zu klären, in welchen Situationen Alleinarbeit überhaupt erlaubt ist - und falls sie erlaubt ist, zu welcher Gefährdungsstufe die Tätigkeit gezählt wird. Klingt kompliziert? Keine Sorge, wir bringen Licht ins Dunkel.

Welche Pflichten haben Arbeitgeber gegenüber Alleinarbeitenden?

Sobald ein:e Mitarbeiter:in alleine arbeitet, ist der Arbeitgeber gemäß § 5 des Arbeitsschutzgesetzes dazu verpflichtet, eine besondere Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und daraus Maßnahmen abzuleiten. Insbesondere muss der Arbeitgeber gewährleisten, dass nach einem Unfall unverzüglich Erste Hilfe geleistet und die erforderliche ärztliche Versorgung veranlasst wird.

Im Fall, dass gefährliche Arbeiten von einer Person allein ausgeführt werden, hat der Unternehmer zusätzlich zu den allgemeinen Schutzmaßnahmen geeignete technische oder organisatorische Personenschutzmaßnahmen zu treffen. Eine bekannte Variante hiervon ist der Einsatz einer Personen-Notsignal-Anlage (PNA).

Jedoch ist Alleinarbeit nicht in allen Fällen zulässig.

Ist Alleinarbeit überhaupt erlaubt?

Bevor Sie eine Personen-Notsignal-Anlage in Ihrem Unternehmen einsetzen, müssen Sie gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz erst prüfen, ob die Alleinarbeit überhaupt zulässig ist. Dazu müssen Sie eine Gefährdungsbeurteilung durchführen und die Gefährdungsstufen Ihrer Alleinarbeiter:innen ermitteln.

Alleinarbeit ist nicht zulässig, wenn..

  • eine kritische Gefährdung vorliegt und die Wahrscheinlichkeit eines Notfalls als hoch eingestuft wird
  • die Zeit bis zum Beginn von Hilfsmaßnahmen mehr als 15 Minuten dauert
  • R > 30 ist und keine Maßnahmen zur Risikominimierung möglich sind.

Mit der Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung können Sie die  Ihrer Alleinarbeiter:innen ermitteln. Diese bestimmt, wozu der Unternehmer laut § 6 Arbeitsschutzgesetz verpflichtet ist. 

Wann kommt eine Personen-Notsignal-Anlage (PNA) zum Einsatz?

Wenn die Gefährdungsstufe als gering eingeschätzt wird, dann reicht eine Meldeeinrichtung (z.B. Telefon oder Kontrollanrufe) aus. Der Einsatz einer PNA ist nicht zwingend erforderlich.

Wenn die Gefährdungsstufe als erhöht eingeschätzt wird, ist zu prüfen, ob eine Meldeeinrichtung (z.B. Telefon oder Kontrollanruf) noch zulässig ist. Gegebenenfalls ist eine PNA in Betracht zu ziehen.

Sofern die Gefährdungsstufe als kritisch eingeschätzt wird, ist eine PNA zu verwenden oder die Anwesenheit einer zweiten Person ist erforderlich. Wenn die Wahrscheinlichkeit eines Notfalls als hoch eingestuft wird, dann ist Alleinarbeit nicht zulässig.

 

Warum ist der Einsatz einer Personen-Notsignal-Anlage für alle Alleinarbeiter sinnvoll?

Durch den Einsatz einer PNA ergeben sich folgende Vorteile für den Unternehmer.

Minimierung der Haftungsrisiken

Es liegt in der Pflicht des Arbeitgebers für ein effektives Notrufsystem zu sorgen. Eine Personen-Notsignal-Anlage ist dafür eine von der DGUV empfohlene Maßnahme.

Ersparen von Kontrollanrufen

Kontrollanrufe als Meldeeinrichtung werden nicht nur regelmäßig vergessen, sondern führen auch zur regelmäßigen Ablenkung zweier Mitarbeiter:innen. Darüber hinaus kann die Hilfeleistung trotz Kontrollanruf zu spät erfolgen.

Notfall bleibt nicht unbemerkt

Wenn der Betroffene selbst nicht mehr in der Lage ist Hilfe anzufordern, dann kann über die Erkennung von Sturz- & Bewegungslosigkeit automatisch ein Notfall gemeldet und damit Hilfe angefordert werden. 

Abschreckung von Tätern

Der Zeitalarm, der sich in regelmäßigen Zeitabständen nach dem Wohl des Mitarbeitenden erkundigt, kann abschreckend auf einen potenziellen Täter wirken.

CALIMA bietet eine spannende Alternative zur klassischen Personen-Notsignal-Anlage. Um die Fortschritte der Digitalisierung im Arbeitsschutz nutzbar zu machen, verwandelt CALIMA das Smartphone der Mitarbeiter:innen in ein persönliches Notsignal-Gerät, das im Notfall automatisch alle relevanten Daten mit den zuvor ausgewählten Notfallkontakten teilt. Hier finden Sie weitere Informationen.

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