Personen-Notsignal-Anlagen: Wann kommen sie zum Einsatz?

Personen-Notsignal-Anlagen: Wann kommen sie zum Einsatz?

Viele Arbeitsschutzbeauftragte stehen vor der Herausforderung, die Sicherheit und die Gesundheit der Alleinarbeitenden am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Eine wichtige Frage, die dabei auftaucht, ist, wann der Einsatz einer Personen-Notsignal-Anlage (PNA) erforderlich wird. Um diese Frage zu beantworten, muss zunächst geklärt werden, in welchen Situationen Alleinarbeit überhaupt erlaubt ist und wie die Tätigkeit entsprechend ihrer Gefährdungsstufe eingestuft wird. Klingt kompliziert? Keine Sorge, wir bringen Licht ins Dunkel.

Welche Pflichten haben die Arbeitgeber gegenüber Alleinarbeitenden?

Wenn eine Person allein, außerhalb von Ruf- und Sichtweite anderer Mitarbeiter:innen arbeitet, ist der Arbeitgeber gemäß § 5 des Arbeitsschutzgesetzes dazu verpflichtet, eine besondere Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und daraus Maßnahmen abzuleiten. Insbesondere muss der Arbeitgeber gewährleisten, dass nach einem Unfall unverzüglich die Rettungskette eingeleitet wird. Das bedeutet, dass Erste Hilfe geleistet und die erforderliche ärztliche Versorgung veranlasst wird.

Im Fall, dass gefährliche Arbeiten von einer Person allein ausgeführt werden, hat der Unternehmer zusätzlich zu den allgemeinen Schutzmaßnahmen geeignete technische oder organisatorische Personenschutzmaßnahmen zu treffen. Denn im Notfall befindet sich an Einzelarbeitsplätzen niemand vor Ort, um frühzeitig auf den Vorfall zu reagieren. Eine bekannte Maßnahme für den Arbeitsschutz ist der Einsatz einer Personen-Notsignal-Anlage (PNA). Dabei handelt es sich um Einrichtungen, die im Notfall manuell oder automatisch einen Personenalarm auslösen können. 

Jedoch ist Alleinarbeit nicht in allen Fällen zulässig.

Ist Alleinarbeit überhaupt erlaubt?

Bevor Sie eine PNA in Ihrem Unternehmen einsetzen, müssen Sie gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz erst prüfen, ob die Alleinarbeit überhaupt zulässig ist. Dazu müssen Sie eine Gefährdungsbeurteilung durchführen, sowie die Tätigkeiten Ihrer Alleinarbeiter:innen einer der drei Gefährdungsstufen gering, erhöht oder kritisch zuordnen. 

Alleinarbeit ist nicht zulässig, wenn...

  • eine kritische Gefährdung vorliegt und die Wahrscheinlichkeit eines Notfalls als hoch eingestuft wird
  • die Zeit bis zum Beginn von Hilfsmaßnahmen mehr als 15 Minuten dauert
  • Die Risikozahl R > 30 und keine Maßnahmen zur Risikominimierung möglich sind.

Mit der Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung können Sie die Gefährdungsziffer für die Tätigkeiten Ihrer Alleinarbeiter:innen ermitteln. Diese bestimmt, welche Pflichten der Unternehmer laut § 6 Arbeitsschutzgesetz hat. 

Wann kommt eine Personen-Notsignal-Anlage (PNA) zum Einsatz?

Wenn die Gefährdungsstufe als gering eingeschätzt wird, ist grundsätzlich keine Überwachung des Einzelarbeitsplatzes notwendig. Die Nutzung einer Meldeeinrichtung  (z.B. Telefon oder Kontrollanrufe) reicht hier aus. Es wird davon ausgegangen, dass die Risiken auf einem akzeptablen Niveau liegen.

Wenn die Gefährdungsstufe als erhöht eingeschätzt wird, ist die Überwachung des Einzelarbeitsplatzes erforderlich. Nun gilt zu prüfen, ob eine Meldeeinrichtung (z.B. Telefon oder Kontrollanruf) noch zulässig ist. Gegebenenfalls ist eine PNA in Betracht zu ziehen. 

Sofern die Gefährdungsstufe als kritisch eingeschätzt wird, gilt eine ständige Überwachung des Einzelarbeitsplatzes als erforderlich. Hier ist eine PNA zu verwenden oder die Anwesenheit einer zweiten Person erforderlich. Wird die Wahrscheinlichkeit eines Notfalls als hoch eingestuft, dann ist Alleinarbeit bei kritischer Gefährdung nicht zulässig.

Schema zur Gefährdungsbeurteilung

Warum ist der Einsatz einer Personen-Notsignal-Anlage für alle Alleinarbeiter:innen sinnvoll?

Der Einsatz einer PNA schützt nicht nur die Mitarbeitenden vor schweren Verletzungen, sondern es ergeben sich auch Vorteile für den Unternehmer: 

Minimierung der Haftungsrisiken

Durch den Einsatz einer PNA kann der Unternehmer seine Haftungsrisiken minimieren. Es liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers, für die Sicherheit seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu sorgen, insbesondere für Alleinarbeiter:innen. Indem eine PNA implementiert wird, erfüllt der Unternehmer eine von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) empfohlene Maßnahme für den Alleinarbeiterschutz.

Ersparen von Kontrollanrufen

Kontrollanrufe als Meldeeinrichtung können oft vergessen oder vernachlässigt werden. Zudem erfordert die regelmäßige Durchführung von Kontrollanrufen die Beteiligung von mindestens zwei Mitarbeitenden, was zu Ablenkungen führen kann. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass selbst bei regelmäßigen Kontrollanrufen die Hilfeleistung im Notfall zu spät erfolgt. Eine PNA ermöglicht es den Alleinarbeitenden, im Bedarfsfall direkt per Knopfdruck oder automatisch über Bewegungserkennung einen Notfall zu signalisieren.

Notfall bleibt nicht unbemerkt

Eine der wichtigsten Funktionen einer PNA ist die automatische Erkennung von Stürzen und Bewegungslosigkeit. Wenn der oder die Alleinarbeitende nicht mehr in der Lage sein sollte, selbst Hilfe anzufordern, löst die PNA automatisch einen Notruf aus. Dies ermöglicht eine schnelle Reaktion und erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass Hilfe rechtzeitig eintrifft. Insbesondere bei Arbeiten, die von einer Person allein durchgeführt werden, kann eine PNA schwere Folgen verhindern und sogar Leben retten.

Abschreckung von Tätern

Eine PNA kann auch als präventive Maßnahme dienen, um potenzielle Täter abzuschrecken. Durch regelmäßige Zeitalarme, bei denen sich das System nach dem Wohlbefinden des Mitarbeitenden erkundigt, wird signalisiert, dass die Aktivitäten der Alleinarbeitenden überwacht werden. Dies kann potenzielle Angreifer abschrecken, da sie sich bewusst sind, dass ihre Handlungen erkannt und Hilfe alarmiert werden könnte. Die Anwesenheit einer PNA kann somit zur Verbesserung der Sicherheit beitragen, indem sie potenzielle Bedrohungen reduziert.

Besseres Betriebsklima

Durch die Bereitstellung einer PNA zeigt der Unternehmer Interesse am Wohlbefinden seiner Mitarbeiter:innen, was zu einem entspannteren Arbeitsklima und einer besseren Beziehung zwischen Beschäftigten und Arbeitgeber führen kann. Dies wiederum steigert die Motivation und die Produktivität der Arbeitnehmer:innen.

CALIMA bietet eine spannende Alternative zur klassischen Personen-Notsignal-Anlage. Um die Fortschritte der Digitalisierung im Arbeitsschutz nutzbar zu machen, verwandelt CALIMA das Smartphone der Mitarbeiter:innen in ein persönliches Notsignal-Gerät, das im Notfall automatisch alle relevanten Daten mit den zuvor ausgewählten Notfallkontakten teilt.

Fabian ZellerMichael ZerbinKatharina Hochmuth

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