Was ist eine Personen-Notsignal-Anlage?

Was ist eine Personen-Notsignal-Anlage?

Der Begriff Personen-Notsignal-Anlage (PNA) bezieht sich auf Einrichtungen, die im Notfall manuell oder automatisch einen Personenalarm auslösen. Der Alarm wird am Gerät selbst und an der verbundenen Empfangszentrale akustisch und optisch signalisiert.

An Einzelarbeitsplätzen, wo Mitarbeiter:innen außerhalb der Ruf- und Sichtweite zu anderen Personen arbeiten, können Personen-Notsignal-Anlagen dabei helfen, dass in Notfällen schnell Erste Hilfe am Unfallort eintrifft.

Der oder die Bediener:in der Empfangseinrichtung ist in der Lage, das alarmauslösende Gerät zu identifizieren, zu lokalisieren und eine Sprachverbindung zu nutzen, um so Kontakt zu der Person aufzunehmen und Rettungskräfte sowie weitere Personen zu alarmieren.

Eine PNA wird üblicherweise zur Überwachung von ortsgebundenen und ortsungebundenen Einzelarbeitsplätzen mit erhöhter oder kritischer Gefährdung eingesetzt.

Wichtige Begriffsbestimmungen zu Personen-Notsignal-Anlagen:

PNG

Bei den PNGs handelt es sich um tragbare drahtlose Signalgeber, die in der Empfangszentrale im Notfall einen Alarm auslösen. Dieser kann entweder als willensabhängiger Personenalarm durch Betätigen einer Notfalltaste ausgelöst werden, oder auch automatisch als willensunabhängiger Personenalarm beim Eintreten einer zuvor definierten Alarmbedingung.  
Personen-Notsignal-Geräte müssen die Mitarbeiter:innen bei der Durchführung gefährlicher Tätigkeiten stets bei sich tragen. Spezielle Notsignal-Geräte mit Sprachfunktion werden PNG-S genannt.

PNEZ / EE

Die zuständige Empfangszentrale (PNEZ) / Empfangseinheit (EE), in der durch die Personen-Notsignal-Geräte ausgelöste Alarmsignale empfangen und verarbeitet werden, wird PNEZ genannt. PNEZ-S bezieht sich auf Empfangszentralen mit integrierter Sprachkommunikation.

Notruf-App

Eine Notruf-App ermöglicht die Nutzung des Smartphones als persönliches Notsignal-Gerät. Dieses kann in Notsituationen sowohl manuelle als auch automatische Personenalarme auslösen. Die relevanten Daten zum Vorfall werden dabei per digitaler Schnittstelle an die Empfangszentrale übertragen und von dort per Anruf, SMS oder E-Mail an ausgewählte Notfallkontakte weitergeleitet.                                                                                                  

Willensabhängiger Personenalarm

Der willensabhängige Personenalarm ist ein optisches und akustisches Notsignal, das durch eine bewusste, manuelle Betätigung einer Notfalltaste an einem Personen-Notsignal-Gerät (PNG) ausgelöst wird.

Willensunabhängiger Personenalarm

Der Willensunabhängige Personenalarm löst im Notfall willensunabhängig oder automatisch gemäß definierter Alarmbedingungen in der Personen-Notsignal-Empfangszentrale einen Alarm aus. Dabei gibt es verschiedene Alarmfunktionen zur Unfallerkennung wie der Ruhealarm oder Zeitalarm.

Arbeitsunfall
Ein willensunabhängiger Personen-Alarm kann auch dann ausgelöst werden, wenn die betroffene Person handlungsunfähig ist.

Voralarm

Bevor ein Alarm am Personen-Notsignal-Gerät (PNG) ausgelöst wird, erscheint ein Signal, das als Voralarm bezeichnet wird. Dieser erfordert eine Quittierung und verhindert so das Auslösen eines Personenalarms, wenn kein Notfall vorliegt.

Technischer Alarm

Das Signal, das ausgelöst wird, wenn ein technischer Fehler bzw. eine Betriebsstörung vorliegt, wird als technischer Alarm bezeichnet.

Wie funktionieren Personen-Notsignal-Anlagen?

Mithilfe der am Personen-Notsignal-Gerät (PNG) angebrachten Notsignaltaste können Mitarbeiter:innen im Notfall einen willensabhängigen Alarm in Form eines optischen und akustischen Signals auslösen. Dabei handelt es sich um die gewollte Aktivierung eines Alarms, wenn Mitarbeitende im Notfall noch handlungsfähig sind. Das Personen-Notsignal-Gerät wird hier manuell betätigt und die Zeit zwischen Betätigung und Auslösung des Notsignals darf gemäß der DGUV Regel 112-139 höchstens 2 Sekunden betragen.

Auch willensunabhängige Alarme können von PNGs in der EE verwendet werden. Das Personen-Notsignal-Gerät kann durch verschiedene willensunabhängige Alarmfunktionen Notfälle erkennen und entsprechende Signale automatisch übertragen: Der Zeit-Alarm erfordert nach einer zuvor eingestellten Zeit eine Quittierung und wird ausgelöst, wenn diese nicht erfolgt.

Der Lagealarm wird bei einem bestimmten Neigungswinkel aktiviert, der Ruhealarm bei Bewegungslosigkeit und der Zeitalarm beim Ausbleiben einer manuellen Quittierung. Der Verlustalarm wird beim Entfernen des Personen-Notsignal-Gerätes nach einer eingestellten Zeit ausgelöst und der Fluchtalarm bei der Erkennung hektischer Bewegungen. Je nach Gefährdungsstufe können die willensunabhängigen Alarmfunktionen individuell eingestellt werden.

Die Vornorm DIN VDE V 0825-11 legt außerdem bestimmte Anforderungen für die Nutzung und Prüfung von Personen-Notsignal-Anlagen, die öffentliche Telekommunikationsnetze nutzen, fest.

Arten von Personen-Notsignal-Anlagen

a. Funkbasierte Systeme

Personen-Notsignal-Anlagen können den Mitarbeiter:innen in Form eines Funkgerätes zur Verfügung gestellt werden. Dieses besitzt eine Nottaste, sowie einen Lageschalter, der vom Mitarbeitenden aktiviert und deaktiviert werden kann. Bei PNAs mit Sprachfunktion kann mit der Empfangszentrale auch Funkkontakt aufgenommen werden. Ist der oder die verletzte Mitarbeiter:in noch handlungsfähig, kann der Standort und Informationen zu dem Vorfall hier über die Sprachfunktion kommuniziert werden. Ebenso wird der Standort über das integrierte Ortungssystem übertragen und aufgezeichnet.

b. Mobilfunkbasierte Systeme (PNA-11)

Heutzutage können für verschiedene Branchen und Gefährdungsstufen auch cloudbasierte Alleinarbeiterschutz-Apps verwendet werden. Dank der einfachen Installation, der Benutzerfreundlichkeit und der Kostenersparnisse gegenüber traditionellen Meldeeinrichtungen, handelt es sich dabei um eine immer beliebtere Variante der PNA. Hier ist die Personen-Notsignal-Anlage in ein softwarebasiertes System integriert und die Lokalisierung der Mitarbeiter:innen erfolgt über GPS, WLAN oder sogenannte Bluetooth-Beacons. Mehr zu verschiedenen Indoor-Ortungssystemen finden Sie in unserem Artikel Wie funktioniert Indoor-Ortung, und wie wird diese für Notsignal-Geräte eingesetzt?


Auswahl und Installation von Personen-Notsignal-Anlagen

a. Berücksichtigung der Arbeitsumgebung

Personen-Notsignal-Anlagen werden sowohl an ortsgebundenen, als auch an mobilen Einzelarbeitsplätzen eingesetzt. Bei mobilen Tätigkeiten ist der Schutz der Mitarbeiter:innen jedoch eingeschränkt, da der Arbeitsplatz nicht dauerhaft derselbe ist. Eine genaue Lokalisierung spielt hier im Notfall eine zentrale Rolle und der Einsatz mobiler Personen-Notsignal-Geräte ist demnach eine hilfreiche Maßnahme zur Verbesserung des Arbeitsschutzes.

Die Verfügbarkeit von Mobilfunk und WLAN ist für mobilfunkbasierte Systeme ausschlaggebend und muss daher bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt werden. Eine funktionstüchtige WLAN-Infrastruktur ermöglicht den Betrieb auch an Orten ohne Mobilfunkabdeckung, wie beispielsweise in Kellern und Tunneln.

In EX-Bereichen, wo Explosionsrisiken herrschen, muss bei der Installation einer PNA beachtet werden, dass nur mit ex-geschützten Geräten gearbeitet werden darf.

Schutzmaßnahmen
Die Entscheidung für eine passende Personen-Notsignal-Anlage hängt sowohl von den am Arbeitsplatz vorherrschenden Gefährdungen, als auch von den dort geltenden Vorschriften ab.

b. Berücksichtigung der Gefährdungsstufe

Die Gefährdungsstufe der beruflichen Tätigkeit gilt als weiterer Ausgangspunkt für die Auswahl und Installation der passenden Personen-Notsignal-Anlage. Der Arbeitgeber ist daher verpflichtet, eine besondere Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und und daraus Maßnahmen abzuleiten. Bei einer geringen Gefährdungsstufe kann die Sicherheit der Mitarbeiter:innen auch durch regelmäßige Kontrollgänge gewährleistet werden. Erst bei einer erhöhten oder kritischen Gefährdung gelten Schutzmaßnahmen wie die Nutzung einer Personen-Notsignal-Anlage als notwendig.

c. Beratung durch Experten

Um sowohl die Arbeitsumgebung einzuschätzen, sowie die Gefährdungsstufe festzustellen, sollte sich das jeweilige Unternehmen von Arbeitsschutzexperten oder -expertinnen beraten lassen. So können sich Arbeitgebende für ein passendes System entscheiden, das den spezifischen Anforderungen des Unternehmens entspricht.

Wo werden Personen-Notsignal-Anlagen eingesetzt?

Gefährliche Arbeit

Durch verschiedene Gegebenheiten in Bezug auf das Arbeitsumfeld, die Tätigkeit, sowie die Stoffe, mit denen gearbeitet wird, kann im Unternehmen die Verwendung einer PNA rechtlich verpflichtend sein. Dies ist bei jenen Tätigkeiten der Fall, wo eine erhöhte oder kritische Gefährdung gemäß der Gefährdungsbeurteilung vorliegt.

Alleinarbeit

Mitarbeitende, die dauerhaft oder temporär außerhalb der Ruf- und Sichtweite zu anderen Personen arbeiten, benötigen einen besonderen Schutz, denn in Notsituationen ist niemand vor Ort, der schnell Erste Hilfe leisten könnte. Durch die Verwendung von Personen-Notsignal-Anlagen wird der Notfall in der Zentrale gemeldet und Hilfe schnellstmöglich an den Unfallort geleitet.

Dabei werden wichtige Sekunden gewonnen, die in einigen Fällen über Leben und Tod entscheiden können. Wird eine gefährliche Arbeit von einer Person allein ausgeführt, muss der Arbeitgeber gewährleisten, dass nach einem Unfall unverzüglich Erste-Hilfe-Maßnahmen eingeleitet werden, sowie geeignete technische oder organisatorische Personenschutzmaßnahmen zur Verfügung stellen.

Wann die Anschaffung einer Personen-Notsignal-Anlage notwendig ist, können Unternehmen aus folgendem Schema entnehmen:

Auswahl von Meldeeinrichtungen
Auswahl von Meldeeinrichtungen (Quelle: www.vbg.de)

Warum sind PNAs wichtig?

Die Nutzung von Personen-Notsignal-Anlagen gibt den Mitarbeitenden ein Gefühl von Sicherheit und schützt diese im Notfall vor schweren Verletzungen. So können Mitarbeitende motivierter arbeiten, ohne sich ständig um ihre Sicherheit und Gesundheit sorgen zu müssen.

Ebenso sind Arbeitgebende gemäß §25 der Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (BGV/GUV-V A1) dazu verpflichtet, Meldeeinrichtungen und organisatorische Maßnahmen in ihren Unternehmen einzuführen, und so dafür zu sorgen, dass im Notfall frühzeitig Hilfe an den Unfallort geleitet wird. Bei Einzelarbeitsplätzen und gefährlichen Arbeiten ist dies besonders relevant. Hierbei ist jedoch wichtig zu beachten, dass ein Verbot von Einzelarbeitsplätzen in keinem Fall durch Verwenden einer Personen-Notsignal-Anlage umgangen werden kann.

Bei den als “gefährlich” eingestuften Tätigkeiten ist zu dem die Überwachung von Mitarbeitenden laut §8 der Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (BGV/GUV-V A1) erforderlich. Durch die Nutzung von Personen-Notsignal-Anlagen kann diese Pflicht vonseiten des Arbeitgebers erfüllt werden.    

Fazit

Mitarbeiter:innen verschiedener Branchen können durch die Nutzung von Personen-Notsignal-Anlagen effektiv bei der Arbeit geschützt werden, da Arbeitsunfälle frühzeitig erkannt werden und so unverzüglich geholfen werden kann. Ob die Anschaffung einer Personen-Notsignal-Anlage notwendig ist, hängt von den Arbeitsbedingungen und dem Arbeitsumfeld im jeweiligen Unternehmen ab.

Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, eine PNA zu nutzen. Je nach Gegebenheiten kann beispielsweise eine funkbasierte oder mobilfunkbasierte PNA ausgewählt werden. Wichtig ist, dass Arbeitgebende eine passende Meldeeinrichtung nutzen, um so den Arbeitsschutz in ihrem Unternehmen zu verbessern und ihre rechtlichen Pflichten wahrzunehmen.

Das digitale Notfall-System CALIMA ist eine Personen-Notsignal-Anlage, die auf handelsüblichen Smartphones verwendet werden kann und dabei hilft, im Ernstfall schnellstmöglich Hilfe zu leisten. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.

Fabian ZellerMichael ZerbinKatharina Hochmuth

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