Wer überwacht die Einhaltung des Arbeitsschutzes?

Wer überwacht die Einhaltung des Arbeitsschutzes?

Der Arbeitsschutz spielt in Unternehmen eine wichtige Rolle, da so ein sicheres Arbeitsumfeld geschaffen werden kann. Dies ist jedoch nur möglich, wenn alle Vorschriften zum Arbeitsschutz ordnungsgemäß eingehalten werden. Damit die Einhaltung der Vorschriften gewährleistet wird, sind verschiedene Kontrollorgane notwendig.

Welche Rolle der Arbeitsschutz in Unternehmen spielt und welche Behörden für die Überwachung der Schutzmaßnahmen zuständig sind, erfahren Sie in diesem Artikel.

1. Warum ist Arbeitsschutz wichtig?

Maßnahmen zum Arbeitsschutz können gezielt arbeitsbedingte Unfälle vorbeugen und so Mitarbeitende bei der Arbeit schützen. So können schwerwiegende Verletzungen vermieden und das Sicherheitsgefühl der Beschäftigten verbessert werden. Auch die Leistungsfähigkeit kann dadurch gesteigert werden, da sich Mitarbeiter:innen nicht ständig um ihre persönliche Sicherheit sorgen müssen.

Die Einführung von Arbeitsschutzmaßnahmen ist jedoch vor allem für den Arbeitgeber von Bedeutung, der damit gesetzliche Verpflichtungen erfüllt.  Es handelt sich dabei um Vorschriften, die in erster Linie durch das Arbeitsschutzgesetz geregelt werden. Dieses ist im Bundesgesetzblatt (BGBI) definiert und dient zum Schutz der Sicherheit und Gesundheit von Erwerbstätigen am Arbeitsplatz. Bei der Gestaltung des Arbeitsschutzes im Unternehmen müssen Arbeitgeber neben dem Arbeitsschutzgesetz auch die Unfall­verhütungs­vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) beachten. Durch die ordnungsgemäße Einhaltung seiner Pflichten kann der Arbeitgeber so Bußgelder vermeiden und auch die Beziehung zu den Beschäftigten im Unternehmen verbessern.

2. Was gehört alles zum Arbeitsschutz?

Der Arbeitsschutz bezieht sich auf alle Maßnahmen, Mittel und Methoden, die zum Ziel haben, die Sicherheit und Gesundheit von Mitarbeiter:innen am Arbeitsplatz zu gewährleisten. 

Grundsätzlich wird zwischen allgemeinem, sozialem, technischem und medizinischem Arbeitsschutz unterschieden. Der Artikel §3 des Arbeitsschutzgesetzes gilt als Basis des allgemeinen Arbeitsschutzes und verpflichtet Arbeitgeber im Zuge dessen zur Gewährleistung von sicheren Arbeitsbedingungen für Beschäftigte. 

Der soziale Arbeitsschutz bezieht sich auf Maßnahmen zur Sicherheit und Gesundheit von schutzbedürftigen Mitarbeiter:innen, wie beispielsweise schwangeren Frauen. Die Sicherheit bei technischen Tätigkeiten ist Teil des technischen Arbeitsschutzes. Der medizinische Arbeitsschutz dient dem Schutz der Arbeitnehmer:innen vor Berufskrankheiten, arbeitsbedingten Erkrankungen und berufsbedingten Gesundheitsgefährdungen.

3. Wer ist für die Arbeitssicherheit im Betrieb verantwortlich? 

In Deutschland ist der Arbeitgeber gemäß dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten in seinem Betrieb verantwortlich. Somit hat er die Pflicht, die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz der Mitarbeiter:innen zu gewährleisten und dafür Sorge zu tragen, dass die Arbeitsschutzvorschriften eingehalten werden. Dazu gehören unter anderem die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen, der Einsatz entsprechender Schutzmaßnahmen sowie Unterweisungen, Schulungen und die Ausstellung von Betriebsanweisungen.

Die Verantwortung für die Arbeitssicherheit kann jedoch auch auf andere Personen, wie die Fachkraft für Arbeitssicherheit oder den Betriebsarzt übertragen werden. So wird der Arbeitgeber bei der Erfüllung seiner Aufgaben in Bezug auf die Arbeitssicherheit unterstützt.

Auch die Mitarbeitenden tragen im Rahmen der Mitwirkungspflicht eine gewisse Verantwortung. Demnach müssen sie auch selbst dafür sorgen, dass ihre Sicherheit am Arbeitsplatz sichergestellt wird. Das bedeutet, eingesetzte Schutzeinrichtungen ordnungsgemäß zu nutzen und nicht leichtsinnig zu handeln. Ebenso müssen sie den Unterweisungen des Arbeitgebers Folge leisten und an Schulungen teilnehmen.

Mehr zu den Verantwortungen im Arbeitsschutz erfahren Sie in unserem Artikel “Wer trägt die Verantwortung für den Arbeitsschutz?”.

4. Welche Behörde ist für den Arbeitsschutz zuständig?

Die Überwachung der Arbeitsschutzvorschriften erfolgt in Deutschland nach dem dualen Arbeitsschutzsystem. Das bedeutet, dass sowohl staatliche Behörden, d.h. Bund und Länder, als auch nichtstaatliche Institutionen, wie die Berufsgenossenschaften, daran beteiligt sind.

Gewerbeaufsichtsamt: Die Aufsichtsbehörde, die für die Überwachung des Arbeits-, Umwelt- und Verbraucherschutzes sowie der Rechtsnormen zuständig ist.  Zu den wichtigsten Aufgaben des Gewerbeaufsichtsamtes gehören die Beratung, Überprüfung, der Schutz der Mitarbeiter:innen und die Bearbeitung verschiedener Anträge. Die Gewerbeaufsicht hat die Befugnis, Betriebe jederzeit zu betreten und zu besichtigen sowie entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. In Deutschland gibt es rund 100 staatliche Gewerbeaufsichtsämter. 

Staatliche Ämter für Arbeitsschutz (StÄfA): Die StÄfA fungieren als Überwachungs- und Beratungseinrichtungen der Bundesländer und sind somit für die Gesundheit und Sicherheit von Mitarbeiter:innen bei der Arbeit zuständig. In einigen Bundesländern sind die StÄfA in andere Behörden integriert. Neben der Überwachung der staatlichen Arbeitsschutzvorschriften spielt die Beratung von Beschäftigten und Arbeitgebern in Bezug auf den Arbeits- und Gesundheitsschutz eine wichtige Rolle. Als staatliche Aufsichtsbehörde koordinieren sie alle Aktivitäten, die mit dem Arbeitsschutz in Deutschland in Verbindung stehen. Durch die Zusammenarbeit mit anderen staatlichen und nichtstaatlichen Institutionen versuchen die StÄfA, den Arbeitsschutz in Deutschland einheitlich zu gestalten und damit zu optimieren.

Unfallkassen: Die Überwachung und Beratung sind Teil des gesetzlichen Auftrags der Unfallversicherung. Das übergeordnete Ziel besteht darin, wirksame Maßnahmen zur Weiterentwicklung der betrieblichen Präventionskultur durchzusetzen.

Berufsgenossenschaften: Gemäß § 15 SGB VII sind die Berufsgenossenschaften für die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren verantwortlich. Im Allgemeinen beraten die Berufsgenossenschaften Arbeitgeber in Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes und können hierzu Unfallverhütungsvorschriften erlassen, die das Verhalten der Arbeitnehmer:innen sowie die eingeführten Maßnahmen der Arbeitgeber regeln. 

Auch die Überwachung der Umsetzung der Unfallverhütungsvorschriften gehört zu den Aufgaben der Berufsgenossenschaften. Diese wird gemäß § 19 SGB VII von Aufsichtspersonen durchgeführt. Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, die Aufsichtsperson bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen, falls dies erforderlich ist.

4. Fazit

Arbeitsschutzmaßnahmen sind gesetzlich vorgeschrieben, werden aber nicht immer korrekt umgesetzt. Um die Einhaltung zu gewährleisten, müssen die Arbeitsschutzmaßnahmen in den Betrieben kontrolliert werden. Für die Überwachung der Arbeitsschutzvorschriften sind sowohl staatliche als auch nichtstaatliche Institutionen wie die Berufsgenossenschaften zuständig. Die verschiedenen Kontrollorgane sind wichtig, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Mitarbeiter:innen in Deutschland zu gewährleisten und so auch das Sicherheitsgefühl der Beschäftigten zu verbessern.

Katharina Hochmuth

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