Die Grundbetreuung in der Arbeitssicherheit ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Konzept, das Unternehmen dabei unterstützt, sichere und gesunde Arbeitsbedingungen zu schaffen. Sie bezieht sich auf die grundlegende sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung von Unternehmen gemäß der DGUV Vorschrift 2 („Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“).
Sie umfasst sowohl präventive Maßnahmen, als auch regelmäßige Schulungen und Beratungen zur Einhaltung von Sicherheitsstandards. Dieser Artikel erklärt, was die Arbeitssicherheit Grundbetreuung genau bedeutet, wie sie organisiert wird und welche Vorteile sie für Ihr Unternehmen bietet.
Das Wichtigste auf einen Blick
✓ Die Arbeitssicherheit Grundbetreuung ist essenziell für die Einhaltung von Arbeitssicherheitsgesetzen und verbessert die Arbeitsbedingungen für Mitarbeiter:innen.
✓ Bei der Berechnung der Einsatzzeiten für die Grundbetreuung werden sowohl die Unternehmensgröße, Betriebsart als auch spezifische Risiken berücksichtigt, um effektive Sicherheitsmaßnahmen umzusetzen.
✓ Die Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern ermöglicht den Zugang zu spezialisierter Expertise und verbessert die Qualität der Arbeitsschutzmaßnahmen erheblich.
✓ Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten haben gemäß DGUV Vorschrift 2 alternativ zur Regelbetreuung auch die Möglichkeit einer bedarfsorientierten alternativen Betreuung. Diese setzt eine spezielle Schulung des Unternehmers voraus.
Die Bedeutung der Grundbetreuung im Arbeitsschutz
Die Grundbetreuung ist ein wesentlicher Bestandteil des Arbeitsschutzes und spielt eine entscheidende Rolle bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz.
Ein weiterer wichtiger Aspekt der Grundbetreuung ist die Beratung von Arbeitgebern im Arbeitsschutz. Diese Beratung umfasst die Implementierung von Sicherheitsmaßnahmen, sowie auch die kontinuierliche Überwachung und Verbesserung der Arbeitsbedingungen. Durch die Grundbetreuung können Arbeitgeber sicherstellen, dass ihre Betriebe den aktuellen gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
In der heutigen Zeit, in der die Arbeitssicherheit immer komplexer wird, ist die Grundbetreuung ein unverzichtbares Instrument. Sie ermöglicht es den Unternehmen, proaktiv zu handeln und potenzielle Risiken frühzeitig zu erkennen und zu minimieren. Dies führt nicht nur zu einer sichereren Arbeitsumgebung, sondern auch zu einer höheren Mitarbeiterzufriedenheit und -motivation.
Die Grundbetreuung ist somit nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch ein strategischer Vorteil für Unternehmen, die ihre Mitarbeiter:innen schützen und gleichzeitig ihre Produktivität und Effizienz steigern möchten.
Aufgaben der Grundbetreuung
Die Grundbetreuung umfasst eine Vielzahl von Aufgaben, die darauf abzielen, die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeitenden zu gewährleisten. Zu den grundlegenden Aufgaben der sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Grundbetreuung gehören präventive Maßnahmen und Beratungen, die für alle Betriebe verbindlich sind – unabhängig von Branche oder Größe.
Die Grundbetreuung beinhaltet eine allgemeine, überbetriebliche Beratung der Arbeitgeber, um grundlegende Schutzmaßnahmen systematisch zu planen, umzusetzen und dauerhaft sicherzustellen.

Ein zentraler Bestandteil der Grundbetreuung ist die Unterstützung bei der Schaffung einer geeigneten Organisation für den Arbeitsschutz. Diese umfasst die
- Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung,
- die Durchführung von Sicherheitsschulungen und
- die Erstellung von Dokumentationen zur Erfüllung von Meldepflichten.
Durch die Umsetzung dieser Maßnahmen können Arbeitgeber sicherstellen, dass ihre Betriebe den aktuellen Sicherheitsstandards entsprechen.
Gefährdungsbeurteilung als zentrale Aufgabe

Durch die Gefährdungsbeurteilung können Arbeitgeber potenzielle Gefahren frühzeitig erkennen und Maßnahmen zur Gefahrenvermeidung festlegen.
Unterstützung bei der Erstellung
Im Rahmen der Grundbetreuung bieten Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit dem Arbeitgeber wertvolle Unterstützung bei der Ausarbeitung und Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen, indem sie ihre Fachkenntnisse und Erfahrungen einbringen.
In einer Gefährdungsbeurteilung werden alle Arbeitsbereiche systematisch auf mögliche Gefährdungen untersucht. Anschließend werden geeignete Schutzmaßnahmen festgelegt, um die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten zu gewährleisten. Die Wirksamkeit dieser Maßnahmen wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.
Die Beschäftigten sind aktiv in die Erstellung und Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung einzubeziehen (§ 6 ArbSchG). Dies gilt insbesondere auch für psychische Belastungen und ergonomische Aspekte.
Die Gefährdungsbeurteilung wird immer dann angepasst, wenn sich relevante Veränderungen im Betrieb ergeben. Typische Anlässe sind:
- Veränderungen von Arbeitsmitteln, Arbeitsstoffen oder Verfahren
- Unfälle, Beinahe-Unfälle oder neue Erkenntnisse über Gefährdungen (auch in Zusammenhang mit Security-Gefährdungen, die Einfluss auf den Arbeitsschutz haben)
- Änderungen in gesetzlichen Vorschriften
- Organisatorische Änderungen (z. B. neue Arbeitszeiten, Umstrukturierungen)
- Einführung neuer Tätigkeiten oder Arbeitsplätze
- Ergebnisse aus Wirksamkeitskontrollen oder Unterweisungen
KI-Risiken als Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung
- Der Einsatz von KI-Systemen erfordert eine Bewertung datenschutzrechtlicher, ethischer und sicherheitstechnischer Risiken im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung.
- Auch neue Bedrohungsszenarien wie KI-gestützte Cyberangriffe sollten berücksichtigt werden, insbesondere im Zusammenhang mit kritischen Infrastrukturen oder personenbezogenen Daten.
- Automatisierte Arbeitsabläufe und KI-gesteuerte Systeme verändern die Mensch-Maschine-Interaktion grundlegend, Schutzmaßnahmen und Schulungskonzepte müssen daran angepasst werden.
- Auch ethische und Compliance-relevante Fragestellungen sollten in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden, insbesondere wenn KI personenbezogene Entscheidungen trifft.
Schaffung einer geeigneten Arbeitsschutzorganisation und Integration in die Führungstätigkeit

Der Arbeitsschutz sollte von der Unternehmensführung als Ziel gesehen werden und im gleichen Fokus wie andere Unternehmensziele stehen. Eine effektive Integration des Arbeitsschutzes in die Unternehmensorganisation ist entscheidend, um klare Verantwortlichkeiten und eine effektive Struktur zu schaffen.
Die Aufbauorganisation für den Arbeitsschutz beschreibt die Struktur, Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten im Unternehmen in Bezug auf Sicherheit und Gesundheitsschutz. Sie ist ein zentraler Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzmanagements. Sie legt klar fest, wer im Unternehmen welche Aufgaben und Pflichten im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz hat – das schafft Transparenz, Rechtssicherheit und eine funktionierende Arbeitsschutzstruktur. Ein Arbeitsschutzausschuss (ASA) ist ein zentrales Element der Aufbauorganisation und muss in Betrieben mit über 20 Mitarbeitenden eingerichtet werden. Durch die Implementierung eines ASA können Unternehmen sicherstellen, dass Sicherheitsbelange systematisch und effektiv behandelt werden.
Ergänzung durch betriebsspezifische Betreuung
Die betriebsspezifische Betreuung ergänzt die gesetzlich vorgeschriebene Grundbetreuung, indem sie auf die individuellen Gefährdungen und betrieblichen Besonderheiten eingeht. Sie wird auf Grundlage der konkreten Tätigkeiten, Arbeitsbedingungen und Risikofaktoren im Unternehmen geplant. Dadurch können gezielte, passgenaue Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten entwickelt und umgesetzt werden – z. B. bei besonderen Maschinen, gefährlichen Stoffen oder komplexen Arbeitsabläufen.
Einsatzzeiten der Grundbetreuung berechnen
Die jährliche Einsatzzeit für die Grundbetreuung wird berechnet, indem die Zahl der Beschäftigten mit der vorgeschriebenen Einsatzzeit der jeweiligen Betreuungsgruppe multipliziert wird. Die DGUV Vorschrift 2 unterscheidet dabei drei Betreuungsgruppen, je nach Gefährdungspotenzial des Betriebs. Mit steigender Beschäftigtenzahl und höherem Gefährdungsgrad nimmt auch der zeitliche Umfang der Betreuung zu.
Zur genauen Berechnung kann ein Einsatzzeitenrechner genutzt werden. Dieser hilft Betrieben, die erforderlichen Zeiten für die Grundbetreuung basierend auf spezifischen Inputdaten zu ermitteln. Durch die Berechnung der Einsatzzeiten können Arbeitgeber sicherstellen, dass sie genügend Ressourcen für die Sicherheit und Gesundheit ihrer Mitarbeitenden bereitstellen. Dies ist ein wichtiger Schritt, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden und eine sichere Arbeitsumgebung zu schaffen.
Die Beschäftigtenzahl sollten Unternehmen hinsichtlich der Grundbetreuung ständig im Blick haben. Bei wesentlichen Änderungen im Betrieb, wie etwa einer Beschäftigungszunahme, müssen auch die Einsatzzeiten regelmäßig überprüft und angepasst werden. Dies stellt sicher, dass die Unternehmen stets auf dem neuesten Stand sind und ihre Sicherheitsmaßnahmen entsprechend anpassen können.
Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern
Externe Dienstleister im Arbeitsschutz (z.b. Fachkraft für Arbeitssicherheit) können die Effizienz der Grundbetreuung verbessern, indem sie spezialisierte Expertise und Ressourcen einbringen. Die Kooperation mit externen Dienstleistern ermöglicht Unternehmen, spezialisierte Fachkenntnisse in den Arbeitsschutz zu integrieren. Dies führt zu einer höheren Qualität der Sicherheitsmaßnahmen und einer besseren Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben.
Bei der Auswahl eines Dienstleisters für Arbeitsschutz sollte auf dessen Erfahrung und spezifische Qualifikationen geachtet werden. Ein wesentliches Auswahlkriterium für Dienstleister im Arbeitsschutz ist ihre Erfahrung in den spezifischen Branchen. Auch die allgemeinen Fachkenntnisse und Flexibilität in der Erbringung von Leistungen sollten dabei berücksichtigt werden. Dies stellt sicher, dass die Unternehmen von der besten verfügbaren Expertise profitieren und ihre Sicherheitsmaßnahmen entsprechend anpassen können.
Einige externe Anbieter bieten ein ganzheitliches Beratungsangebot, um die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu fördern. Dies umfasst nicht nur die Identifikation von Risiken und die Implementierung von Sicherheitsmaßnahmen, sondern auch die strategische Planung zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen. Durch die Nutzung ganzheitlicher Beratungsangebote können Unternehmen sicherstellen, dass sie alle Aspekte des Arbeitsschutzes abdecken und eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung für ihre Mitarbeiter:innen schaffen.
In solchen ganzheitlichen Ansätzen werden nicht nur klassische Arbeitsschutzthemen, sondern auch angrenzende Sicherheitsbereiche wie Objektschutz, IT-Sicherheit, Umweltrisiken oder Reputationsschutz berücksichtigt, um Wechselwirkungen und übergreifende Risiken systematisch zu erfassen.
Fazit
Die Grundbetreuung im Arbeitsschutz ist ein zentraler Bestandteil jeder Unternehmensverantwortung, die auf die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeitenden ausgerichtet ist. Durch die Erfüllung gesetzlicher Vorgaben, die Berechnung der Einsatzzeiten und die Implementierung spezifischer Betreuungsmaßnahmen können Unternehmen eine sichere und produktive Arbeitsumgebung schaffen.
Die Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern und die Nutzung ganzheitlicher Beratungsangebote bieten zusätzliche Vorteile und stellen sicher, dass die Unternehmen stets auf dem neuesten Stand sind. Die Nichteinhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Grundbetreuung kann als Ordnungswidrigkeit nach § 9 ArbSchG oder § 20 DGUV Vorschrift 2 geahndet werden. Letztendlich führt eine gut organisierte Grundbetreuung zu einer höheren Mitarbeiterzufriedenheit, geringeren Unfallraten und einer gesteigerten Produktivität.
Häufig gestellte Fragen
Was ist die Grundbetreuung im Arbeitsschutz?
Die Grundbetreuung im Arbeitsschutz umfasst grundlegende Maßnahmen zur Sicherstellung von Sicherheit und Gesundheit im Betrieb.
Sie beinhaltet standardisierte Aufgaben und Beratungen durch Fachkräfte, die unabhängig von der Art des Unternehmens durchgeführt werden müssen.
Wie werden die Einsatzzeiten für die Grundbetreuung berechnet?
Die Einsatzzeiten für die Grundbetreuung werden auf Basis der Betriebsart, der Anzahl der Beschäftigten und deren Arbeitszeiten berechnet. Dafür wird in der Regel ein Einsatzzeitenrechner gemäß DGUV Vorschrift 2 verwendet, um den erforderlichen Betreuungsaufwand realistisch und gesetzeskonform zu bestimmen.
Welche Vorteile bietet eine umfassende Grundbetreuung für Arbeitgeber?
Eine umfassende Grundbetreuung hilft Arbeitgebern, die Gesundheit, Motivation und Produktivität ihrer Mitarbeitenden langfristig zu fördern und das Unfall- und Ausfallrisiko deutlich zu senken. Gleichzeitig unterstützt sie dabei, gesetzliche Vorgaben effizient und rechtssicher umzusetzen.
Wie können externe Dienstleister die Grundbetreuung verbessern?
Externe Dienstleister im Arbeitsschutz können die Grundbetreuung verbessern, indem sie ihre spezialisierte Expertise und Ressourcen zur Verfügung stellen, was die Effizienz steigert und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben sicherstellt.
Was umfasst die spezifische Betreuung im Arbeitsschutz?
Die spezifische Betreuung im Arbeitsschutz umfasst die Entwicklung maßgeschneiderter Sicherheitsmaßnahmen, die auf die individuellen Risikosituationen und Bedürfnisse eines Unternehmens zugeschnitten sind. Dies erfolgt ergänzend zur Grundbetreuung.